Mein Bildungsweg Blog

Mein Weg zur Bildung – Fachochschulreife 2. Bildungsweg

G – Bundestagswahlen 26. September 2009

Bundestagswahlen

  • 1. Stimme – 299 Wahlkreise – der Kanidat mit den meisten Stimmen ist direkt gewählt.
  • 2. Stimme – Parteien werden gewählt; der Anteil an der Gesamtstimmenzahl entscheidet über die Zusammensetzung des Bundestages. Bsp. Gesamtstimmen 40% = 40% der Sitze im Bundestag.

    2. Stimme ist wichtiger! Abgeordnete kommen über die Landeslisten in den Bundestag.

  • Überhangmandate - Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr Sitze nach dem Anteil an der 2. Stimmengesamtheit zu stehen.
  • 5% Klausel – Eine Partei die unter 5% der 2. Stimmengesamtzahl hat, kann keine Abgeordneten in den Bundestag schicken.
  • Wahlrechte - Mehrheitswahlrecht gilt in den Wahlkreisen
    Verhältniswahlrecht gilt für die 2. Stimmen

    Personalisiertes Verhältniswahlrecht

  • Wahlgrundsatz - allgemein: ab 18 und deutscher Staatsbürger
    unmittelbar: direkte Wahl
    frei: wählen, was man möchte
    gleich: jede Stimme zählt gleich
    geheim: muss Wahl nicht preisgeben
 

 
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