Bundestagswahlen
- 1. Stimme – 299 Wahlkreise – der Kanidat mit den meisten Stimmen ist direkt gewählt.
- 2. Stimme – Parteien werden gewählt; der Anteil an der Gesamtstimmenzahl entscheidet über die Zusammensetzung des Bundestages. Bsp. Gesamtstimmen 40% = 40% der Sitze im Bundestag.
2. Stimme ist wichtiger! Abgeordnete kommen über die Landeslisten in den Bundestag.
- Überhangmandate - Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr Sitze nach dem Anteil an der 2. Stimmengesamtheit zu stehen.
- 5% Klausel – Eine Partei die unter 5% der 2. Stimmengesamtzahl hat, kann keine Abgeordneten in den Bundestag schicken.
- Wahlrechte - Mehrheitswahlrecht gilt in den Wahlkreisen
Verhältniswahlrecht gilt für die 2. StimmenPersonalisiertes Verhältniswahlrecht
- Wahlgrundsatz - allgemein: ab 18 und deutscher Staatsbürger
unmittelbar: direkte Wahl
frei: wählen, was man möchte
gleich: jede Stimme zählt gleich
geheim: muss Wahl nicht preisgeben